Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen:

Gebäudehülle

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung;
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes

Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen (jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) mindestens 81 %, Staub-Emissionsgrenzwert max. 2,5 mg/m³) nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung
  • Wärmepumpen (Jahresarbeitszahl mind. 2,7)
  • Stationäre Brennstoffzellenheizungen (Betrieb nur mit grünem Wasserstoff oder Biomethan)
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien

Heizungsoptimierung

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperatur-heizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

Einzelmaßnahmen – Zuschuss

(seit 01.01.2023)

Zuschuss
Gebäudehülle
15 %
Anlagentechnik
15 %
Solarkollektoranlagen
25 %
Biomasseheizungen 4) 6)
10 %
Wärmepumpen 5) 6)
25 %
Brennstoffzellenheizung 7)
25 %
Innovative Heizungstechnik
25 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (ohne Biomasse)
30 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit maximal 25 % Biomasse für Spitzenlast)
25 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit maximal 75 % Biomasse)
20 %
Gebäudenetzanschluss
25 %
Wärmenetzanschluss
30 %
Heizungsoptimierung 8)
15 %
iSFP-
Bonus 1)
Gebäudehülle
5 %
Anlagentechnik
5 %
Solarkollektoranlagen
-
Biomasseheizungen 4) 6)
-
Wärmepumpen 5) 6)
-
Brennstoffzellenheizung 7)
-
Innovative Heizungstechnik
-
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (ohne Biomasse)
-
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit maximal 25 % Biomasse für Spitzenlast)
-
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit maximal 75 % Biomasse)
-
Gebäudenetzanschluss
-
Wärmenetzanschluss
-
Heizungsoptimierung 8)
5 %
Heizungs-
Tausch 2)
Gebäudehülle
-
Anlagentechnik
-
Solarkollektoranlagen
10 %
Biomasseheizungen 4) 6)
10 %
Wärmepumpen 5) 6)
10 %
Brennstoffzellenheizung 7)
10 %
Innovative Heizungstechnik
10 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (ohne Biomasse)
-
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit maximal 25 % Biomasse für Spitzenlast)
-
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit maximal 75 % Biomasse)
-
Gebäudenetzanschluss
10 %
Wärmenetzanschluss
10 %
Heizungsoptimierung 8)
-
Wärmepumpen-
Bonus 3)
Gebäudehülle
-
Anlagentechnik
-
Solarkollektoranlagen
-
Biomasseheizungen 4) 6)
-
Wärmepumpen 5) 6)
5 %
Brennstoffzellenheizung 7)
-
Innovative Heizungstechnik
-
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (ohne Biomasse)
-
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit maximal 25 % Biomasse für Spitzenlast)
-
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit maximal 75 % Biomasse)
-
Gebäudenetzanschluss
-
Wärmenetzanschluss
-
Heizungsoptimierung 8)
Max.
Fördersatz
Gebäudehülle
20 %
Anlagentechnik
20 %
Solarkollektoranlagen
35 %
Biomasseheizungen 4) 6)
20 %
Wärmepumpen 5) 6)
40 %
Brennstoffzellenheizung 7)
35 %
Innovative Heizungstechnik
35 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (ohne Biomasse)
30 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit maximal 25 % Biomasse für Spitzenlast)
25 %
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz (mit maximal 75 % Biomasse)
20 %
Gebäudenetzanschluss
35 %
Wärmenetzanschluss
40 %
Heizungsoptimierung 8)
20 %

1) Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines geförderten iSFP und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche 5 Prozentpunkte. Zur Einreichung des Verwendungsnachweises in der BEG EM muss der iSFP abschließend beschieden und ausgezahlt worden sein.

2) Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozentpunkten, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für den Austausch auch einzelner Etagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt. Voraussetzung für die Gewährung des Bonus ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Heizung.

3) Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

4) Neu installierte Feuerungsanlagen für feste Biomasse dürfen einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ (Staub bei Nennlast) nicht überschreiten. Biomasseheizungen müssen mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert sein. Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten.

5) Vorübergehend wird es keine Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen, konkret Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen, geben.

6) Bei Errichtung sowie Nachrüstung von Wärmepumpen und Biomasseanlagen zur Raumheizung inkl. der Nachrüstung bivalenter Systeme müssen die durch die Anlagen versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien beheizt werden.

7) Die Brennstoffzellen-Heizsysteme dürfen ausschließlich mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden.

8) Gefördert wird in Bestandsgebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als zwanzig Jahre sind. Die Förderung der Heizungsoptimierung bei wassergeführten Heizungssystemen setzt ein hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem voraus. Sofern ein Heizungssystem nicht abgeglichen ist, muss ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B durchgeführt werden.

förderfähige Höchstgrenze

Gefördert werden Einzelmaßnahmen sowie Kombinationen von Einzelmaßnahmen. Als förderfähige Kosten können bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit im Kalenderjahr, unabhängig von der Anzahl an Einzelmaßnahmen, angerechnet werden. Die Höchstgrenze der Förderung bei Wohngebäuden ist auf 600.000 Euro gedeckelt.

Fachplanung und Baubegleitung

Gefördert werden maximal 50 Prozent der Planungs- und Baubegleitungsleistungen im Rahmen der BEG EM. Die förderfähigen Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung sind gedeckelt auf:

  • max. 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • max. 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern
  • insgesamt auf max. 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid

Materialkosten bei Eigenleistung

Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.

Wärmepumpen – Verschärfung der Anforderungen

  • Anschluss an zertifiziertes Smart-Meter-Gateway ab 2025
  • Geräuschemission bei Luft-Wasser-WP niedriger als heute: mind. 5 dB ab 2024, mind. 10 dB ab 2026
  • Natürliches Kältemittel zwingend ab 2028
  • Jahresarbeitszahl mind. 2,7 und mind. 3,0 ab 2024

Anschrift

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Im Schäffthal 10
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