Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Neubau:

Was ist ein klimafreundliches Gebäude?

Möchten Sie für Ihren Neubau staatliche Förderung beantragen? Dann kann es sich lohnen, den Bau­standard
„Klima­freundliches Gebäude“ zu erreichen. Hier erfahren Sie, welche Bedingungen Ihre Immo­bilie erfüllen muss und was Sie davon haben.

Förderung nur mit Energie-Effizienz-Experten (EEE)

Ziehen Sie von Anfang an einen Experten für Energie­effizienz hinzu. Das ist Pflicht, wenn Sie die Förderung für ein Klima­freundliches Gebäude beantragen möchten. Die Experten planen Ihr Bau­vorhaben, über­wachen die Aus­führung der Arbeiten und sichern die Qualität – damit Ihr Vor­haben auch zum gewünschten Ergebnis führt.

Förderung Klimafreundlicher Neubau (KfN)

KFWG
zinsverbilligter Kredit
max. 100.000 Euro
je Wohnung
Wohneigentum für Familien
max. 170.000 Euro
bis 220.000 Euro
LCA
24 kg CO2 Äqu./(m2a)
EH/EG 40 QP
40 %
EH/EG 40 H'T
55 %
QNG
-
Unterstützung
Energie-Effizienz-Experte
KFWG-Q
zinsverbilligter Kredit
max. 150.000 Euro
je Wohnung
Wohneigentum für Familien
max. 220.000 Euro
bis 270.000 Euro
LCA
24 kg CO2 Äqu./(m2a)
EH/EG 40 QP
40 %
EH/EG 40 H'T
55 %
QNG
PLUS oder PREMIUM
Unterstützung
Energie-Effizienz-Experte
Nachhaltigkeitsberater
KFNWG
zinsverbilligter Kredit
max. 2.000 Euro
pro Quadratmeter

max. 10 Millionen Euro pro Vorhaben

Wohneigentum für Familien
-
LCA
Projektspezifischer Anforderungswert
EH/EG 40 QP
40 %
EH/EG 40 H'T
-
QNG
-
Unterstützung
Energie-Effizienz-Experte
KFNWG-Q
zinsverbilligter Kredit
max. 3.000 Euro
pro Quadratmeter

max. 15 Millionen Euro pro Vorhaben

Wohneigentum für Familien
-
LCA
Projektspezifischer Anforderungswert
EH/EG 40 QP
40 %
EH/EG 40 H'T
-
QNG
PLUS oder PREMIUM
Unterstützung
Energie-Effizienz-Experte
Nachhaltigkeitsberater

* Abkürzungen werden folgend näher erläutert

Wohneigentum für Familien

Das Einkommen Ihres Haushalts darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.

Als Haushalts­einkommen gilt:

  • das zu versteuernde Einkommen des Antrag­stellers und ggf. des Ehe- oder Lebens­partners u. Ä.
  • das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vor­vorletzten Jahres
    (für Anträge im Jahr 2024 also der Durch­schnitt von 2022 und 2021)
  • das Einkommen, das als zu versteuerndes Ein­kommen im Einkommen­steuer­bescheid steht
KFWG
1 oder 2 Kinder
max. 170.000 Euro
3 oder 4 Kinder
max. 200.000 Euro
ab 5 Kinder
max. 220.000 Euro
KFWG-Q
1 oder 2 Kinder
max. 220.000 Euro
3 oder 4 Kinder
max. 250.000 Euro
ab 5 Kinder
max. 270.000 Euro

Förderfähige Kosten

Gefördert werden die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb erforderlichen technischen Anlagen, sowie die Kosten für Fachplanungsleistungen und Baubegleitungsleistungen, einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Nicht gefördert wird der Kaufpreis für Grundstücke.

Eigenleistung

Wird der Neubau ganz oder teilweise nicht durch ein Fachunternehmen, sondern in Eigenleistung durch Privatpersonen durchgeführt, werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit dem Neubau verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch einen Experten für Energieeffizienz nachgewiesen werden.

Förderprodukte der KfW

  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen (498)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)
  • Wohneigentum für Familien (300)

Anforderungen an ein Klimafreundliches Gebäude

Der Standard Klimafreundliches Gebäude wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht.

Ein Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude (KFWG)/(KFNWG)

  • erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotential (GWP100), die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind,
  • entspricht dem Standard Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (EH/EG 40) und
  • darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen.

Ein Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude mit QNG (KFWG-Q)/(KFNWG-Q)

  • ist ein KFWG/KFNWG und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG‑PLUS) oder PREMIUM (QNG‑PREMIUM).

Lebenszyklusanalyse (LCA)

  • Das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential – GWP100) ist nach den Bilanzierungsregeln des QNG zu ermitteln.
  • Die Bezugsfläche für das Treibhauspotenzial (GWP100) gemäß QNG ist die Netto-Raumfläche (NRF (R)).

Effizienz­haus/Effizienzgebäude 40 (EH/EG 40)

Die Kennzahl 40 drückt aus, dass Ihr Haus nur 40 % der Energie eines Referenzhauses verbraucht. Das Referenzhaus ist der gesetzliche Mindest­standard für die Energie­effizienz von Neu­bauten nach dem Gebäude­energie­gesetz (GEG). Hierbei sind der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust (H’T) die maßgeblichen Größen.

Kein Öl, Gas oder Biomasse

Warum keine Biomasse? Auch darin ist klima­schädliches CO2 gebunden, das beim Verbrennen frei­gesetzt wird. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt derzeit als Richt­wert: Ihre Heizung muss mindestens zu 65 % aus erneuer­baren Energien gespeist werden.

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