Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Neubau:
Umwandlung in Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) ab 01.03.2023
Überblick der Förderung
förderfähige Höchstgrenze
Effizienzhaus 40 NH 1)
Fördersatz Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 NH 1)
max. Fördersumme
je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 NH 1)
1) Neubauten werden nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) gefördert. Sie werden dann in die NH-Klasse eingeordnet.
Energetische Fachplanung und Baubegleitung bei Effizienzhäusern
Leistungen von Energieeffizienz-Experten sowie von Sachverständigen zur Nachweiserstellung können mit 50 Prozent der Kosten bezuschusst werden.
- max. 10.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
- max. 4.000 € je Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser, maximal jedoch 40.000 € je Vorhaben
Maßnahmen
Effizienzhaus 40
Primärenergiebedarf QP 40% vom Referenzhaus spezifische Transmissionswärmeverlust H´T 55% vom Referenzhaus
Effizienzhaus 40 +
- Installation einer stromerzeugenden Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
- Installation eines stationären Batteriespeichersystems (Stromspeicher)
- Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface in jeder Wohneinheit
NH-Klasse
Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse kann nur bei einem Neubau erreicht werden, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Eine Kombination von EE-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse ist nicht möglich.
Ausblick für 03/2023
Zum 01.03.2023 startet die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau” (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue Förderung löst die bislang vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verantwortete Neubauförderung im Rahmen der Förderrichtlinien BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude ab.
Die neue Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Für Kommunen werden ausschließlich Investitionszuschüsse gewährt.
KfW-Produkte
- „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung” (297)
- „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude” (298)
- „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude” (299)
- „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen” (498)
- „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen” (499)
Ziele
- Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus
- Verringerung des Primärenergiebedarfs in der Betriebsphase
- Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien
- Einhaltung von Prinzipien des nachhaltigen Bauens
Förderstufen
Klimafreundliches WG/NWG
- Anforderungen an das Treibhauspotenzial, unter Anwendung der Lebenszyklusanalyse (LCA)
- Standard Effizienzhaus 40/Effizienzgebäude 40 (EH 40/EG 40)
- keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse
Klimafreundliches WG/NWG – mit QNG
- zusätzliche Nachhaltigkeitszertifizierung nach Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG PLUS) oder PREMIUM (QNG PREMIUM)
Förderhöchstbeträge Kredit
Förderfähige Kosten
⇒ Einbindung eines Energieeffizienz-Experten/Nachhaltigkeits-Beratenden
Wohneigentum für Familien (WEF)
Die Neubauförderung „Wohneigentum für Familien“ des BMWSB startet zum 01.06.2023. Mit dem Förderprodukt sollen Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen bei der Schaffung von neuem selbstgenutztem Wohnraum gefördert werden. Geplant sind höhere Kreditbeträge bis max. 240.000 Euro.

Anschrift
Plan-TS GmbH
Thorsten Schmitt
Im Schäffthal 10
97729 Ramsthal