Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
neu: Jung kauft Alt
Ziele Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb
(Jung kauft Alt)
Die Förderung unterstützt Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Erwerb und der Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland.
Förderung nur mit Energie-Effizienz-Experten (EEE)
Wir empfehlen bereits vor dem Erwerb der Immobilie eine Beratung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Die Expertin oder der Experte für Energieeffizienz prüft und bewertet die Sanierungsmöglichkeiten und erstellt die nach Abschluss der Sanierung notwendigen Bestätigungen beziehungsweise Nachweise für die Einhaltung der Anforderungen an ein Effizienzhaus.
Förderung Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb
Anzahl der Kinder
Haushaltseinkommen
für jedes weitere Kind
zinsverbilligter Kredit
Voraussetzungen für die Förderung
Für das bestehende Wohngebäude bzw. die bestehende Eigentumswohnung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen.
Die geförderte Immobilie muss innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 70 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“ gemäß der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ energieeffizient saniert werden.
Förderfähige Kosten
Gefördert wird der Kaufpreis eines bestehenden Wohngebäudes oder einer bestehenden Eigentumswohnung in Deutschland inklusive der Grundstückskosten für maximal eine Wohneinheit.
Nicht förderfähig sind die Sanierungskosten. Diese können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Förderprodukt Wohngebäude – Kredit (261) gefördert werden.
Ebenso kann für Nebenkosten wie die Notar- und Maklergebühren oder die Grunderwerbssteuer, Honorare für die Energie- und Bauberatung sowie für Architektinnen und Architekten zusätzlich das KfW-Wohneigentumsprogramm (124) beantragt werden.
Effizienzhaus 70
Primärenergiebedarf QP 70% von Referenzhaus spezifische Transmissionswärmeverlust H´T 85% vom Referenzhaus
Effizienzhaus Denkmal
Primärenergiebedarf QP 160% von Referenzhaus spezifische Transmissionswärmeverlust H´T — vom Referenzhaus
EE-Klasse
Der berechnete Wärme- und Kälteenergiebedarf des Effizienzhauses muss bei einer EE-Klasse zu einem Mindestanteil von 65 % durch die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und/oder aus Wärmerückgewinnung von Lüftungsanlagen gedeckt werden. Alternativ kann das geförderte Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden.
Für die EE-Klasse können folgende Arten der Wärmeerzeugung und -rückgewinnung verwendet werden:
a) Nutzung von Solarthermie
b) Eigene Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung
c) Über ein technisches System nutzbar gemachte Geothermie/Umweltwärme/unvermeidbare Abwärme
d) Verfeuerung fester Biomasse
e) Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen
f) Grüner Wasserstoff oder Biomethan in Brennstoffzellen-Heizsystemen
g) Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze
Anforderungen an Familien mit Kindern und
Alleinerziehende
- Die geförderte Immobilie wird als Eigentümerin oder Eigentümer selbst (mindestens 50 % Miteigentumsquote) bewohnt.
- Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Das erworbene Haus oder die erworbene Eigentumswohnung ist die einzige eigene Wohnimmobilie in Deutschland.
- Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Als Haushaltseinkommen gilt:
- das zu versteuernde Einkommen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und ggf. der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners oder der Partnerin bzw. des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft oder deren im Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartnerinnen bzw. Ehe- oder Lebenspartner
- das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres (für Anträge im Jahr 2025 also der Durchschnitt von 2023 und 2022)
- das Einkommen, das als zu versteuerndes Einkommen im Einkommensteuerbescheid steht

Anschrift
Plan-TS GmbH
Thorsten Schmitt
Im Schäffthal 10
97729 Ramsthal