Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
neu: Niedrigpreissegment (KNN)

Ziele eines Klimafreundlichen Wohngebäudes im Niedrigpreissegment

Begrenzung der Kosten
im Lebenszyklus
Schwerpunkt
bezahlbarer
Wohnraum
Kostenbewusste Bauweise anreizen und „Billigbau“ vermeiden
Effizienzhausstandard 55
Schwerpunkt
bezahlbarer
Wohnraum
mehr Spielraum als EH 40 schaffen für Kostensteuerung / Baukostenreduktion
Wohnflächenoptimierung
Schwerpunkt
bezahlbarer
Wohnraum
(Wohn-) Flächeneffiziente
Bauweisen begünstigen

Förderung nur mit Energie-Effizienz-Experten (EEE)

Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes einzubinden. Klima­freundliches Bauen erfordert umfangreiches Fach­wissen. Eine Expertin oder ein Experte für Energie­effizienz stellt sicher, dass die Maß­nahmen zum gewünschten Er­gebnis führen.

Förderung Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN WG)

KNN WG - EH 55
PLUS
zinsverbilligter Kredit
max. 100.000 Euro je Wohnung
LCA
24 kg CO2 Äqu./(m2a)
EH QP
55 %
EH H'T
70 %
LCC
projektspezifischer Anforderungswert
Wohnfläche
projektspezifischer Anforderungswert
KNN WG - EH 40
PREMIUM (geplant)
zinsverbilligter Kredit
max. 100.000 Euro je Wohnung
LCA
20 kg CO2 Äqu./(m2a)
EH QP
40 %
EH H'T
55 %
LCC
projektspezifischer Anforderungswert
Wohnfläche
projektspezifischer Anforderungswert

* Abkürzungen werden folgend näher erläutert

Optimierung der Wohnflächen

allgemein
bis 40 m2
bis 55 m2
bis 70 m2
bis 85 m2
bis zusätzlich 15 m2
rollstuhlgerecht nach
DIN 18040-2 (R-Standard)
bis 55 m2
bis 70 m2
bis 85 m2
bis 100 m2
bis zusätzlich 15 m2
Mindesanzahl der
Individualräume
1
2
3
4
je 1 weiterer Individualraum

* Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung – WoFlV

Förderfähige Kosten

Gefördert werden der Neubau und der Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude und flächeneffizienter Wohn­gebäude und Eigentums­wohnungen in Deutschland, einschließlich der Nebenkosten, wie zum Beispiel Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachten oder Baugerüst. Die Planung und Bau­begleitung sowie die Er­stellung der Lebens­zyklus­analyse sowie der Lebens­zyklus­kosten durch die Expertinnen und Experten für Energie­effizienz sind ebenso förderfähig.

Eigenleistung

Wird der Neubau ganz oder teilweise nicht durch ein Fachunternehmen, sondern in Eigenleistung durch Privatpersonen durchgeführt, werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit dem Neubau verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz nachgewiesen werden.

Förderprodukte der KfW

  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)
  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Nichtwohngebäude (596)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen (498)
  • Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)

Anforderungen an ein Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment

Der Standard Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen und der Kosten im Lebenszyklus sowie durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien sowie durch die Optimierung der Wohnflächen erreicht.

Ein Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN WG)

  • erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotential (GWP100) entsprechend des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) für Wohngebäude, die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind,
  • entspricht dem Standard Effizienzhaus 55 (EH 55)
  • darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen,
  • erfüllt Anforderungen an die Begrenzung der Lebenszykluskosten, die unter Anwendung einer modifizierten Methode der Lebenszykluskostenanalyse (LCC) nachzuweisen sind und
  • erfüllt Anforderungen an die Optimierung der Wohnflächen

Lebenszyklusanalyse (LCA)

  • Das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential – GWP100) ist nach den Bilanzierungsregeln des QNG zu ermitteln.
  • Die Bezugsfläche für das Treibhauspotenzial (GWP100) gemäß QNG ist die Netto-Raumfläche (NRF (R)).

Effizienz­haus/Effizienzgebäude 55 (EH/EG 55)

Die Kennzahl 55 drückt aus, dass Ihr Haus nur 55 % der Energie eines Referenzhauses verbraucht. Das Referenzhaus ist der gesetzliche Mindest­standard für die Energie­effizienz von Neu­bauten nach dem Gebäude­energie­gesetz (GEG). Hierbei sind der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust (H’T) die maßgeblichen Größen.

Kein Öl, Gas oder Biomasse

Warum keine Biomasse? Auch darin ist klima­schädliches CO2 gebunden, das beim Verbrennen frei­gesetzt wird. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt derzeit als Richt­wert: Ihre Heizung muss mindestens zu 65 % aus erneuer­baren Energien gespeist werden.

Lebenszykluskostenanalyse (LCC)

  • Die Kosten im Lebenszyklus sind unter Anwendung einer modifizierten Methode der Lebenszykluskostenanalyse (LCC) zu ermitteln.
  • Als einzuhaltender Grenzwert ist ein projektbezogener Anforderungswert zu ermitteln.
  • Die Bezugsfläche für die Lebenszykluskosten ist die Wohnfläche nach Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV).
  • Das Ergebnisblatt ist vom Förderempfänger für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren und auf Nachfrage als Nachweis zur Einhaltung der Vorgaben zur Kontrolle auszuhändigen.

Individualraum

  • Ein Individualraum ist ein Raum innerhalb einer Wohneinheit, der sich als Wohn- und Rückzugsraum für ein bis zwei Personen eignet und der nach der jeweils geltenden Landesbauordnung ein Aufenthaltsraum ist.
  • Wohnküchen/Küchen zählen nicht als Individualraum.
  • Die Mindestgröße eines Individualraums beträgt 10 m².

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Im Schäffthal 10
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