Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Gewerbe zu Wohnen (GzW)

(seit 01.07.2026)

Ziele Gewerbe zu Wohnen (GzW)

Mit diesem Produkt wird der Umbau von Gewerbeimmobilien sowie von anderen Gebäuden oder Gebäudeteilen gefördert, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden, jedoch beheizt waren. Ziel ist es, neuen Wohnraum zu schaffen.

Förderung nur mit Energie-Effizienz-Experten (EEE)

Zu den Aufgaben der Energieeffizienz-Expertin bzw. des -Experten in GzW gehört die Bestätigung des erreichten energetischen Niveaus. Die Umbaukosten der reinen Umnutzung werden im Rahmen der Nachweiseinreichung zu GzW von der mit dem Vorhaben betrauten Objektplanung (z. B. Architektin bzw. Architekt) bestätigt.

Voraussetzungen für die Förderung

  • Zum Zeitpunkt der Antrag­stellung liegt der Bau­­antrag beziehungs­­weise die Bau­­anzeige für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurück.
  • Durch Umbau entsteht mindestens eine neue Wohneinheit.
  • Es wird mindestens der Standard eines „Effizienzhaus 85 EE“ (Erneuerbare-Energien-Klasse) oder eines „Effizienzhaus Denkmal EE“ erreicht.
  • Die Nachweise der Mittel­verwendung sind spätestens 54 Monate nach Zusage der KfW einzureichen.

Förderfähige Kosten

Gefördert werden ausschließlich die Umbaukosten, die direkt der Umnutzung zu Wohnzwecken zuzuordnen sind.

Kosten der energetischen Sanierung sind nicht förderfähig.

Das Produkt ist mit der BEG kombinierbar, sofern die jeweils förderfähigen Kosten eindeutig voneinander abgegrenzt werden.

Zuschusshöhe

Der Zuschuss beträgt 30 Prozent auf maximal 100.000 Euro der förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit.

Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 300.000 Euro für mehrere Wohn­einheiten, falls in den letzten 3 Jahren keine De-minimis Beihilfen bezogen wurden.

Effizienzhaus 85

Primärenergiebedarf QP 85% von Referenzhaus spezifische Transmissionswärmeverlust H´T 100% vom Referenzhaus

Effizienzhaus Denkmal

Primärenergiebedarf QP 160% von Referenzhaus spezifische Transmissionswärmeverlust H´T — vom Referenzhaus

EE-Klasse

Der berechnete Wärme- und Kälteenergiebedarf des Effizienzhauses muss bei einer EE-Klasse zu einem Mindestanteil von 65 % durch die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und/oder aus Wärmerückgewinnung von Lüftungsanlagen gedeckt werden. Alternativ kann das geförderte Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden.

Für die EE-Klasse können folgende Arten der Wärmeerzeugung und -rückgewinnung verwendet werden:

a) Nutzung von Solarthermie
b) Eigene Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung
c) Über ein technisches System nutzbar gemachte Geothermie/Umweltwärme/unvermeidbare Abwärme
d) Verfeuerung fester Biomasse
e) Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen
f) Grüner Wasserstoff oder Biomethan in Brennstoffzellen-Heizsystemen
g) Anschluss an Wärme- oder Gebäudenetze

Wohneinheit

Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).

Als Wohneinheiten in Wohn- und Altenheimen gelten die Appartements beziehungsweise Wohnschlafräume der Bewohnenden. Küche und Bad können außerhalb dieser Wohneinheiten liegen. In Heimen ist somit für alle Wohneinheiten ein Zugang zu Küche, Badezimmer und Toilette ausreichend.

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