Energieausweis
Welche Unterlagen brauchen Sie für Ihren Energieausweis?
Damit Sie es als Eigentümer eines Wohngebäudes leichter haben, alle Unterlagen zusammenzutragen, die für die Ausstellung Ihres Energieausweises zugrunde gelegt werden, geben wir Ihnen eine Checkliste an die Hand.
Allgemeine Gebäudeangaben
- Baujahr Gebäude
- Jahresangaben bzgl. zurückliegender Sanierungen
- Baujahr Anlagentechnik
- Anzahl Wohneinheiten
- Energieberatung (nach BAFA Vor-Ort-Richtlinie)
- Energieverbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsperioden (z. B. Strom/Heizkosten lt. Jahresverbrauchsabrechnung)
Bauunterlagen
- Angaben Wohnfläche (lt. Kaufvertrag/Mietvertrag)
- Angaben umbauter Raum (Bruttovolumen lt. Bauantrag)
- Baubeschreibung lt. Bauantrag
- letztjähriges Schornsteinfegerprotokoll
- Datenblätter Anlagenkomponenten (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung)
- Wärmeschutznachweise (sofern vorhanden)
- Angaben durchgeführte Wärmeschutzmaßnahmen (wie Rechnungen für Fenster, Dämmung, Anlagentechnik)
- Energiegutachten
- Energieberatung (nach Bafa Vor-Ort-Richtlinie)
- Energieverbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsperioden (z. B. Strom/Heizkosten lt. Jahresverbrauchsabrechnung)
Planungsunterlagen
1. Pläne Bauantrag oder Baufertigstellung
(Maßstab 1:100 oder größer)
- Grundrisse von allen Geschossen
- Ansichten von allen Seiten (nach Himmelsrichtung)
- Querschnitt(e)/Längsschnitt(e)
2. Planungsdetails oder Konstruktionszeichnungen (Maßstab 1:50 oder größer)
- Außenwandaufbauten (inkl. Kellerwände, falls beheizt)
- Dachkonstruktion (bei Dachausbau, inkl. Konstruktion von Dachgauben)
- Aufbau oberste Geschossdecke (bei nicht ausgebautem Dach)
- Kellergeschossdecke (bei unbeheiztem Keller)
- Bodenplatte zum Erdreich (bei beheiztem Keller)
- Fenster (insb. Einbausituation mit Anschluss an die Wand)
3. Lageplan des Gebäudes
(Maßstab 1:1000 oder größer)
Wir stellen Ihnen zur Beauftragung online einen Vertrag zur Verfügung, den Sie kostenlos herunterladen können. Er wird von der ARGE SOLAR als Grundlage für den Vertragsabschluss genommen.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis legt entweder Energieverbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde (Verbrauchsausweis) oder benennt den zu erwartenden Energiebedarf eines Hauses (Bedarfsausweis). Hier zeigt sich auch der Unterschied der beiden Ausweise: Während der Verbrauchsausweis stark vom Nutzerverhalten abhängt, sind die Aussagen des Bedarfsausweises verhaltensunabhängiger und damit objektiver. Dazu müssen jedoch von einem Energieberater vor Ort detaillierte Angaben zur Bausubstanz und Heizungsanlage erhoben und bewertet werden.
Energieausweis-Arten
Energieverbrauchsausweis
- Basierend auf tatsächlichen Verbrauchsdaten (Heizung und Warmwasserbereitung) der Vergangenheit
- Entsprechende Werte sind in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben
Energiebedarfsausweis
- Ermittelt den Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften (bspw. Dämmung von Wänden und Fenstern oder Qualität der Heizanlage)
- Konkrete Vorschläge für eine energetische Modernisierung sowie Aufzeigen resultierender Einsparpotenziale
individueller
Sanierungsfahrplan (iSFP)
(seit 07.08.2024)
Ein individueller Sanierungsfahrplan wird für Ihr Gebäude von der BAFA gefördert:
• 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
• 850 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.
Der Zuschuss beträgt maximal 50% des Beratungshonorars, sodass stets ein gewisser Eigenanteil zu erbringen ist. Der Zuschuss fließt dabei direkt an den Energieberater, womit lediglich der besagte Eigenanteil zu zahlen ist. Im Vergleich zu vielen anderen Förderprogrammen muss der Antragsteller hier also nicht in Vorleistung gehen.
Nach Prüfung des iSFP durch das BAFA erhalten Sie bei den zukünftigen Förderungen über BEG-Einzelmaßnahme eine um 5% erhöhten Fördersatz.
Die Ausarbeitung des iSFP hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Heizlastberechung
Wir berechnen Ihnen die Heizlast Ihres individuell geplanten Gebäudes nach der gültigen Norm DIN EN 12831.
Mit Hilfe unseres 3D-unterstützten Berechnungsprogramms ermitteln wir nicht nur die Gebäudeheizlast, sondern auch die Heizlast jedes Raumes.
Dies gibt Ihnen an wie viel thermische Energie einem Raum oder einem Haus zugeführt werden muss, um trotz Verlusten über Hülle (Dach, Wand und Fester) und Lüftung eine gewünschte Raumtemperatur aufrechterhalten zu können.
Berechnung
hydraulischer Abgleich
Auf Grundlage der berechneten Heizlast Ihres Gebäudes ermitteln wir die pro beheizten Raum erforderliche Wärmemenge in Form des Volumenstroms je Heizkreis bzgl. der Fußbodenheizung oder des Heizkörpers.
Mit einem hydraulischen Abgleich sparen Sie nicht nur Heizkosten durch unnötige Überdeckung des Wärmebedarfs im Raum, sondern schonen auch Ihr Heizsystem.
Wärmeschutznachweis
Der Wärmeschutz-Nachweis gemäß DIN 4108 ist im Rahmen der Errichtung eines beheizten Neubaus oder im Rahmen der Sanierung bzw. Modernisierung eines beheizten Bestands-gebäudes nach dem aktuellen GEG (Gebäudeenergiegesetz) bei der Baugenehmigungsbehörde vor Baubeginn zu erbringen.
Während der Bauausführung wird die Einhaltung der Vorgaben dahingehend geprüft, ob das Bauvorhaben die Anforderungen gemäß GEG erfüllt. Falls die Ausführung des Bauwerks von den Vorgaben abweicht, muss der GEG-Nachweis bearbeitet werden.
Wärmebrückenberechnung
Die Mindestanforderungen an Wärmeverluste von Wärmebrücken regelt das geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Demnach sind Wärmebrücken so zu berücksichtigen, dass sie den Jahres-Heizwärmebedarf nach den Regeln der Technik so wenig wie möglich beeinflussen und der Aufwand für deren Vermeidung im jeweiligen Einzelfall in einem wirtschaftlich sinnvollen Rahmen bleibt.
Es gibt drei Varianten, Wärmebrücken im Rahmen der energetischen Berechnungen zu berücksichtigen:
Einfache Methode
kein Nachweis notwendig, allg. Wärmebrückenzuschlag
Vereinfachte Methode
Nachweis das DIN 4108 Beiblatt 2
Detaillierte Methode
Hier werden alle Wärmebrücken am geplanten
Gebäude berechnet und so ein individueller Wärmebrückenzuschlag ermittelt. Ein detaillierter Wärmebrückenzuschlag kann die Baukosten im Bereich Dämmung merklich reduzieren, da hier oft der zu hoch angesetzte Nachweis nach der Vereinfachten Methode weit unterschritten wird.
Blower-Door-Test
Bei jedem Neubau empfiehlt es sich, einen Blower-Door-Test durchzuführen. Es handelt sich hierbei um eine Differenz-druckmessung, die zeigt, wie die Luftdichte eines Gebäudes ist.
Mit einem solchen Test lassen sich Lecks in der Gebäudehülle, über die Luft und damit Wärme verloren geht, aufspüren und danach gezielt abdichten. Dadurch vermeiden Sie spätere Bauschäden infolge Schimmel oder Ähnliches und es spart Energie.
Ein Blower-Door-Test während der Bauzeit (thermische Hülle fertig) empfiehlt sich, da hier noch mangelhafte Stellen nachgebessert werden können.
Nach Fertigstellung des Gebäudes ist es nur unter Umständen bis gar nicht möglich, die Leckagestellen mit erhöhtem Aufwand nachzubessern.
Mit Hilfe von verschiedenen Messgeräten (Thermografie, Anemometer) können bei einer gesonderten Leckage-Messung Schwachstellen sichtbar gemacht werden.
Lüftungskonzept
Egal ob für den Neubau oder den Gebäudebestand ein Lüftungskonzept soll sicherstellen, dass ausreichend Luftaustausch stattfinden kann.
Ein Lüftungskonzept ist sehr wichtig, denn sonst kann es zu Schimmelbildung oder anderen Feuchteschäden kommen. Außerdem ist es aus hygienischen Gründen notwendig, dass Räume immer ausreichend mit frischer Luft versorgt werden.
Wir erstellen Ihnen ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, um so zu erfahren, welche lüftungstechnische Maßnahme notwendig ist.
Fördermittelbeantragung
Sie sind auf der Suche nach einer Förderung für Ihren Neubau oder der Sanierung Ihres bestehenden Gebäudes?
Wir beraten Sie gerne über die Fördermöglichkeiten der KfW und BAFA und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Für fast alle Vorhaben bzgl. der energetischen Sanierung gibt es Zuschüsse bei der BAFA bis hin zur Gesamtmaßnahme bei der KfW mit zinsgünstigen Darlehen über die KfW-Bank oder einen direkten Zuschuss nach Durchführung des Vorhabens.
Anschrift
Plan-TS GmbH
Thorsten Schmitt
Im Schäffthal 10
97729 Ramsthal