Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Neubau:
Was ist ein klimafreundliches Gebäude?
Möchten Sie für Ihren Neubau staatliche Förderung beantragen? Dann kann es sich lohnen, den Baustandard
„Klimafreundliches Gebäude“ zu erreichen. Hier erfahren Sie, welche Bedingungen Ihre Immobilie erfüllen muss und was Sie davon haben.
Förderung nur mit Energie-Effizienz-Experten (EEE)
Ziehen Sie von Anfang an einen Experten für Energieeffizienz hinzu. Das ist Pflicht, wenn Sie die Förderung für ein Klimafreundliches Gebäude beantragen möchten. Die Experten planen Ihr Bauvorhaben, überwachen die Ausführung der Arbeiten und sichern die Qualität – damit Ihr Vorhaben auch zum gewünschten Ergebnis führt.
Förderung Klimafreundlicher Neubau (KfN)
KFWG
zinsverbilligter Kredit
je Wohnung
Wohneigentum für Familien
bis 220.000 Euro
LCA
EH/EG 40 QP
EH/EG 40 H'T
QNG
Unterstützung
KFWG-Q
zinsverbilligter Kredit
je Wohnung
Wohneigentum für Familien
bis 270.000 Euro
LCA
EH/EG 40 QP
EH/EG 40 H'T
QNG
Unterstützung
Nachhaltigkeitsberater
KFNWG
zinsverbilligter Kredit
pro Quadratmeter
max. 10 Millionen Euro pro Vorhaben
Wohneigentum für Familien
LCA
EH/EG 40 QP
EH/EG 40 H'T
QNG
Unterstützung
KFNWG-Q
zinsverbilligter Kredit
pro Quadratmeter
max. 15 Millionen Euro pro Vorhaben
Wohneigentum für Familien
LCA
EH/EG 40 QP
EH/EG 40 H'T
QNG
Unterstützung
Nachhaltigkeitsberater
* Abkürzungen werden folgend näher erläutert
Wohneigentum für Familien
Das Einkommen Ihres Haushalts darf maximal 90.000 Euro bei einem Kind betragen, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Als Haushaltseinkommen gilt:
- das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners u. Ä.
- das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres
(für Anträge im Jahr 2024 also der Durchschnitt von 2022 und 2021) - das Einkommen, das als zu versteuerndes Einkommen im Einkommensteuerbescheid steht
KFWG
1 oder 2 Kinder
3 oder 4 Kinder
ab 5 Kinder
KFWG-Q
1 oder 2 Kinder
3 oder 4 Kinder
ab 5 Kinder
Förderfähige Kosten
Gefördert werden die gesamten Bauwerkskosten inklusive der Kosten der für den nutzungsunabhängigen Gebäudebetrieb erforderlichen technischen Anlagen, sowie die Kosten für Fachplanungsleistungen und Baubegleitungsleistungen, einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Nicht gefördert wird der Kaufpreis für Grundstücke.
Eigenleistung
Wird der Neubau ganz oder teilweise nicht durch ein Fachunternehmen, sondern in Eigenleistung durch Privatpersonen durchgeführt, werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit dem Neubau verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch einen Experten für Energieeffizienz nachgewiesen werden.
Förderprodukte der KfW
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
- Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen (498)
- Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude – Kommunen (499)
- Wohneigentum für Familien (300)
Anforderungen an ein Klimafreundliches Gebäude
Der Standard Klimafreundliches Gebäude wird durch die Optimierung der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus sowie durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht.
Ein Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude (KFWG)/(KFNWG)
- erfüllt Anforderungen an das Treibhauspotential (GWP100), die unter Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachzuweisen sind,
- entspricht dem Standard Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (EH/EG 40) und
- darf keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweisen.
Ein Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude mit QNG (KFWG-Q)/(KFNWG-Q)
- ist ein KFWG/KFNWG und verfügt zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG‑PLUS) oder PREMIUM (QNG‑PREMIUM).
Lebenszyklusanalyse (LCA)
- Das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential – GWP100) ist nach den Bilanzierungsregeln des QNG zu ermitteln.
- Die Bezugsfläche für das Treibhauspotenzial (GWP100) gemäß QNG ist die Netto-Raumfläche (NRF (R)).
Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (EH/EG 40)
Die Kennzahl 40 drückt aus, dass Ihr Haus nur 40 % der Energie eines Referenzhauses verbraucht. Das Referenzhaus ist der gesetzliche Mindeststandard für die Energieeffizienz von Neubauten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Hierbei sind der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene Transmissionswärmeverlust (H’T) die maßgeblichen Größen.
Kein Öl, Gas oder Biomasse
Warum keine Biomasse? Auch darin ist klimaschädliches CO2 gebunden, das beim Verbrennen freigesetzt wird. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt derzeit als Richtwert: Ihre Heizung muss mindestens zu 65 % aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
Anschrift
Plan-TS GmbH
Thorsten Schmitt
Im Schäffthal 10
97729 Ramsthal